Sixt
Giessen, Deutschland
Wegbeschreibung zum Mietschalter
Via motorway A5Take exit Fernwald and follow the course of the road for approximately 10 km, direction Gießen. The Sixt branch is located at the city entrance on the right side on the grounds of Esso petrol station. Via motorway A45At Gießener Südkreuz, drive onto motorway A485 towards Marburg and exit at Licherstraße. Continue towards city center. After approx. 100 m you will find the Sixt branch on the right side at Esso petrol station. With public transportationTake bus line 2 towards Eichendorfring and exit at the stop Fasanenweg. Subsequently, walk 50 m until you reach the Sixt branch at Esso petrol station.
Supplier details
Opening Hours
So. | 08:00 - 12:00 |
Mo. | 06:00 - 20:00 |
Di. | 06:00 - 20:00 |
Mi. | 06:00 - 20:00 |
Do. | 06:00 - 20:00 |
Fr. | 06:00 - 20:00 |
Sa. | 06:00 - 14:00 |
Sonderausstattung / Extras:-
Navi: 11.98 EUR pro Tag, höchstens 216 EUR; enthält 19% Steuern; auf Anfrage
Skiträger: 15.99 EUR pro Tag, höchstens 72 EUR; enthält 19% Steuern; auf Anfrage
Babysitz: 12.89 EUR pro Tag, höchstens 69 EUR; enthält 19% Steuern; auf Anfrage
Kindersitz: 12.89 EUR pro Tag, höchstens 69 EUR; enthält 19% Steuern; auf Anfrage
Sitzerhöhung: 10.49 EUR pro Tag, höchstens 52 EUR; enthält 19% Steuern; auf Anfrage
Schneekettensatz: 15.99 EUR pro Tag, höchstens 72 EUR; enthält 19% Steuern; auf Anfrage
Sonderausstattungen / Extras können bei der Buchung angefragt werden, sind jedoch nicht im Mietpreis enthalten. Sie werden am Mietschalter in lokaler Währung bezahlt.
Useful Information
Alter des Fahrers
23 bis 99 Jahre,
Alter von jungen Fahrern: 21 bis 22 Jahre, Gebühr 13.49 EUR pro Tag, enthält 19% Steuern
Kunden, die unter oder über der Altersbegrenzung liegen, können nur ein Auto mieten, wenn in diesem Abschnitt eine Gebühr für junge oder ältere Fahrer erwähnt wird. Bitte beachten Sie, dass diese Gebühr im Mietpreis inbegriffen ist und bei Ankunft am Mietschalter in der Landeswährung bezahlt werden muss.
Reisebeschränkungen
Grenzüberschreitende Vermietung und territoriale Beschränkungen
Territoriale Beschränkungen:
Die Fahrzeugauswahl kann Reisen auf bestimmte Länder einschränken. Zur Beschreibung dieser Zulassungsbeschränkungen werden die Länder in drei Zonen eingeteilt.
Zone 1: Andorra, Österreich, Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Deutschland, Gibraltar, Großbritannien, Irland, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Monaco, Niederlande, Norwegen, Portugal, San Marino, Schweden, Schweiz, Spanien und Vatikan
Zone 2: Kroatien, Tschechien, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei und Slowenien
Zone 3: Alle Länder, die nicht in Zone 1 oder 2 sind.
Sport- und Luxusautos dürfen nur in Ländern der Zone 1 einfahren. Audi-, BMW-, Mercedes-Benz- und Volkswagen-Fahrzeuge bis Gruppe L*** dürfen nur in Länder der Zone 1 sowie Polen und Tschechien einfahren, während X***-Fahrzeuge nur in Länder der Zone 1 einfahren dürfen . Fahrzeuge aller anderen Marken dürfen nur in die Zonen 1 und 2 einfahren.
Lkw, Transporter, Großraumlimousinen und Kleinbusse aller Marken dürfen nur in den Zonen 1 und 2 gefahren werden.
Die Einreise in ein Land der Zone 3 ist nicht gestattet.
Der örtliche Transport des Fahrzeugs per Fähre ist unter Beachtung der oben genannten Einreisebeschränkungen zulässig. Schäden am Fahrzeug während der Überfahrt werden gemäß der im Mietvertrag gebuchten Absicherung gedeckt.
Bei Verstößen gegen grenzüberschreitende und territoriale Beschränkungen verlieren alle Haftungsbeschränkungen ihre Gültigkeit. Es bleibt nur der Schutz der Haftpflichtversicherung.
Gebühren bei Auslandsreisen:
Für alle Auslandsreisen wird eine Gebühr gemäß den oben genannten territorialen Beschränkungen erhoben. Diese Gebühr wird bei einer Einwegmiete zusätzlich zur Einweggebühr berechnet.
- 4,86 EUR pro Tag
- 14,62 EUR pro Woche
- 24,36 EUR pro Monat